
Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatisches_Schutzrecht
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